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Digitalisierung und Ausstattung mit iPads

Das Digitalisierungskonzept für die Gütersloher Schulen - beschlossen im Mai 2020 - regelt die Ausstattung der Grundschulen und weiterführenden Schulen in städtischer Trägerschaft mit digitalen Endgeräten. Danach sind für die Grundschulen und die Jahrgangsstufen 5 und 6 Klassensätze mit jeweils 15 iPads vorgesehen. Ab der 7. Klasse sollen alle Jugendlichen mit einem eigenen digitalen Endgerät lernen und arbeiten. In der Oberstufe werden Laptops als digitale Endgeräte eingesetzt. Auch hier ist für jede Schülerin und jeden Schüler ein eigenes Gerät zur individuellen Verfügung vorgesehen.

Insgesamt ist Gütersloh, was das Thema der Digitalisierung an Schulen angeht, auf einem guten Weg – noch lange nicht am Ziel, aber bereits deutlich weiter als viele andere Kommunen.

Bestellungen für die 7. Klassen des Schuljahres 2024/2025

Die Schülerinnen und Schüler der 7. Klassen sollen zu Beginn des Schuljahres 2024/2025 mit iPads ausgestattet sein. Dies ist das Ziel des Bestellprozesses, der vom Fachbereich Schule durchgeführt wird.
Damit die iPads in die schulische Infrastruktur eingebunden werden können, müssen sie bei speziellen Apple-Partnern für den Bildungsbereich (Apple Education Specialists) beschafft werden. Hierfür stehen vier Shop-Anbieter zur Verfügung.
Die Schulkonferenzen wählen jeweils den Shop aus, über den die iPads ihrer Schülerinnen und Schüler bezogen werden sollen. 

Start der Bestellungen voraussichtlich ab 29. April

Der diesjährige Bestellprozess soll bei planmäßigem Ablauf am 29. April starten und bis zum 14. Mai andauern. Nach Ablauf dieses Datums sollen die Shops regulär schließen, womit eine Bestellung der georderten Geräte ausgelöst wird.
Die iPads werden von den Shop-Anbietern in Kooperation mit der städtischen Schul-IT so vorbereitet, dass sie beim ersten Start automatisch ins Schul-IT-System integriert werden. Die Geräte werden je nach Versandwahl im Bestellprozess von den Shops direkt zu den Schülerinnen und Schülern nach Hause oder zur Schule geschickt mit Ausnahme der Schülerinnen und Schüler des Städtischen Gymnasiums und der Geschwister-Scholl-Realschule, die ihre Geräte alle in der Schule erhalten.
Wer ein vorhandenes iPad nutzen oder ein neues iPad in einem anderen Geschäft erwerben möchte (sofern es jeweils den vorgegebenen Spezifikationen entspricht), kann dieses über eine sogenannte manuelle Geräteregistrierung in das Schulsystem einbinden lassen. Diese wird durch die Schul-IT vorgenommen und ist kostenpflichtig (60 €/Gerät). Den Antrag hierzu finden Sie in der Leiste auf der rechten Seite. Empfänger von Sozialleistungen, die einen Anspruch auf ein Leihgerät hätten, sind von diesen Kosten ausgenommen.

Beschaffung der iPads für das Schuljahr 2024/25 (Powerpoint-Präsentation der Elternabende)

Finanzierung der mobilen Endgeräte

Die Verantwortung für die Finanzierung der persönlichen Ausstattung von Schülerinnen und Schülern mit einem mobilen Endgerät liegt bei den Eltern.

Kostenübernahme für Familien im Transferleistungsbezug

Für Eltern, die sich dies nicht leisten können, werden die Aufwendungen durch die Stadt Gütersloh übernommen, soweit nicht vorrangige Ansprüche beispielsweise über Leistungen des Bildungs- und Teilhabepaketes bestehen. In der Regel wird ihnen ein Leihgerät zur Verfügung gestellt. Eine Nichtleistungsfähigkeit wird angenommen bei Familien, die Sozialleistungen beziehen, insbesondere Leistungen nach SGB II, SGB XII, Asylbewerberleistungsgesetz oder Wohngeldgesetz NRW sowie Familien, die einen Kinderzuschlag erhalten.

Den Antrag hierfür finden Sie in der Leiste auf der rechten Seite.